Verkehrspsychologische Untersuchung und Fahrverhaltensbeobachtung bei INFAR in Wien

Beim Erwerb der Führerscheinklasse D, dem Busführerschein, ist eine verkehrspsychologische Untersuchung Pflicht. Auch wenn berechtigte Zweifel an der sicheren Fahrweise eines Lenkers bestehen, kann diese Untersuchung vorgeschrieben werden. Wir sind in beiden Fällen für Sie da.

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Sicher und aufmerksam unterwegs im Straßenverkehr

Um sicher und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnehmen zu können, ist noch mehr nötig als die Kenntnis der Verkehrsregeln und die Beherrschung eines Fahrzeuges. Ein wirklich sicherer und zuverlässiger Fahrer ist mit voller Aufmerksamkeit bei der Sache und reagiert stets adäquat auf Gefahrensituationen. Er kann auch in Extremsituationen Ruhe bewahren. Im Rahmen unserer verkehrspsychologischen Untersuchung und Fahrverhaltensbeobachtung werden diese Eignungen überprüft. Sollten Probleme festgestellt werden, zeigen wir geeignete Lösungswege auf.

So läuft eine verkehrspsychologischer Untersuchung bzw. Fahrverhaltensbeobachtung ab

Die verkehrspsychologischen Untersuchung kommt bei Führerscheinklasse D-Kandidaten und zur Überprüfung der sicheren Fahrweise eines Lenkers zum Einsatz. Neben der Beantwortung eines ausführlichen Fragebogens und einem persönlichen Gespräch mit einem Psychologen oder einer Psychologin liegt der Fokus auf verschiedenen Übungen zur Verkehrssicherheit. Diese werden mit Hilfe eines speziellen, einfach zu bedienenden, Geräts absolviert. Bei der Fahrverhaltensbeobachtung wird eine Fahrt in einem Fahrschulauto auf einer festgelegten Teststrecke, im Beisein eines Fahrlehrers und eines Psychologen, unternommen. Dabei werden sowohl Fahrverhalten als auch Kommunikation mit den anderen Verkehrsteilnehmern im öffentlichen Straßenverkehr beobachtet und überprüft.

Da es immer häufiger dazu kommt, dass Klienten ihre Termine nicht wahrnehmen, ohne abzusagen – wir aber dringend diese Termine für andere Klienten benötigen und für Sie 2 Stunden Diagnostikzeit eingeplant ist - – müssen wir Ihnen ab November 2023 bei fehlender, zeitgerechter Absage
(24 Stunden vor dem Termin) die Kosten in der Höhe der jeweiligen Diagnostik in Rechnung stellen.